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Mittwoch, März 22, 2023

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Vorsicht für Affiliates bei Bewerbung von Kredit-Partnerprogramm

© Peter Eggermann – Fotolia.com

Mit einem Urteil von 03.03.2011 – Az.: 8 Owi 142 Js 94374/10 – hat das AG Straubing entschieden, dass ein  Affiliate eine Vermittlungserlaubnis nach §34 c GewO für Kredit-Partnerprogramme benötigt. Eine einfache Verlinkung reiche hierfür aus, um als Kreditvermittler zu gelten.

Das AG Straubing sah bei einem Betreiber einer Internetseite, welche Informationen zu Krediten bereitstellte, eine Ordnungswidrigkeit und verurteile diesen zu einer Geldbuße in Höhe von 400 Euro.

 

Zitat aus dem Urteil:

Denn auch wenn der Betroffene mit der eigentlichen Abwicklung des Darlehensvertrages nichts zu tun hat, so schafft er durch die Informationen der möglichen Interessenten über die hinter ihm stehenden Kreditfirmen doch die Gelegenheit zum Abschluß solcher Darlehensverträge und bereitet den Abschluß solcher Verträge vor.

Das Urteil: Affiliate & Recht – Kanzlei Dr. Bahr

Zum Interview: 100Partnerprogramme.de

Pressemitteilung: Kredit1a.de (incl. Gerichtsurteil als PDF-Datei)

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4 KOMMENTARE

  1. @ProEgoTrip

    Nun, wenn man ein Gewerbe ausüben bzw. „selbständig“ sein möchte, dann muß man das anmelden. Wenn man bei dieser Tätigkeit irgendetwas mit Finanzen machen will (und da geht es nicht nur um Kreditvermittlung, wie Du meinem Link vielleicht entnehmen kannst), braucht man eben eine entsprechende Genehmigung. So wie man für ganz viele Dinge einfach einen entsprechenden Fachnachweis/Ausbildung/Genehmigung haben muss.
    Das gibt es durchaus auch in anderen Ländern, ist also gar nichts so Ungewöhnliches.
    Wer sich selbstständig macht, sollte eben nicht nur ein Gewerbe anmelden, sondern sich eventuell auch darüber informieren, an welche Gesetze er sich halten muss. Ein altes Sprichwort sagt nunmal: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. 😀
    Man sollte hier ganz nebenbei auch nicht dem vertrauen, was der Anbieter solcher Programme einem erzählt, sondern sich selbst über die rechtliche Lage informieren. Der Anbieter will verdienen, dem ist es sch***egal, was mit den Vertrieblern passiert, Hauptsache es kommt genug Geld rein.

  2. @imvorübergehen warum nimmst dir keinen normalen Nick hier als Name.

    Aber danke für den Tipp, – aber kannst dir ja erahnen wodrauf ich hinaus will. Gewerbe hin oder her.
    Klar wenn man damit Geldverdienen will, ist logisch das man ein Gewerbe anmelden sollte.

  3. @ProEgoTrip

    Da sagt Dir Dein Bauchgefühl -und wohl auch Dein Kopf- leider etwas ganz falsches und der Vergleich mit dem Messer hinkt nicht nur, der gehört schon in den Rollstuhl. 😀

    Es gibt in Deutschland nun einmal ganz eindeutige Regelungen -und zwar schon lange- welche Tätigkeiten welcher Voraussetzungen bedürfen. Das sind auch so kleine Dinge wie eine Gewerbeanmeldung – für alles was mit Finanzen zu tun hat gilt nun einmal, daß dies entsprechend gemeldet sein muß bzw. es sich einfach um ein „erlaubnispflichtiges Gewerbe“ handelt. Wer sich „selbständig“ macht (und die ganzen Vertriebler legen ja bekanntlich sehr viel Wert darauf „selbständig“ und ihr eigener Herr zu sein) sollte zumindest solche Kleinigkeiten wissen. Informieren kann man sich -wenn man keine kaufmännische Ausbildung hat oder einem sonst einfach Wissen/Bildung fehlt) z.B. beim Gewerbeamt, bei den IHKs, bei manchen Verbraucherzentralen oder manchmal auch bei einem Anwalt/Steuerberater. Andererseits so findig wie diese Herrschaften meist sind, wenn es darum geht hübsch windige Programme zu bewerben wundert es schon, daß sie nicht in der Lage sind, z.B. dieses Informationsblatt zu finden:

    http://www.rostock.ihk24.de/produktmarken/Recht_und_Fair_Play/Gewerberecht/1295824/ErlaubnispflichtigTaetigkeiten.html#Kreditvermittlung

    Deshalb sollte jeder, der entsprechende Affilates oder Programme bewirbt und alleine für die Zuführung von neuen Mitgliedern bemüht klar darüber sein, daß das ganz hübsch teuer werden kann. 😀

  4. aha, irgendwas stinkt mir an solchen Geschichten- Man könnte es ja auch so sehen, wenn jemand ein Messer kauft und damit jemanden verletzt,dass auch der Hersteller oder die Firma verklagt wird,die dieses Messer herausgegeben haben.

    Ist ähnlich wie bei den Linksetzen zu rechtswidrigen Seiten.
    Wird man bekanntlich auch abgemahnt.

    Ich schüttel mir nur noch den Kopf – auch wenn mein Vergleich nicht gut ist,aber im Ansatz kommt das selbe bei raus.

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