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Sonntag, März 26, 2023

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United-Cashmails.de – oder wie man als Betreiber durch die Tatenlosigkeit der User profitiert

Bert P., ehemaliger Betreiber von United-Cashmails.de, Paid4Web.de und Flammenmailer.de, ist ein weiteres Negativ-Beispiel, wie man aus der Tatenlosigkeit vieler User Kapital schlagen kann. Doch dazu am Ende mehr.

Dieser Artikel soll einmal den Ablauf eines erfolgreichen Vollstreckungsverfahrens am Beispiel von United-Cashmails.de aufzeigen. Doch zunächst möchten wir zum besseren Verständnis den Ablauf von United-Cashmails.de seit Mitte 2010 chronologisch zusammenfassen:

Die Probleme bei den Mailern von Bert P. begannen ab Mitte 2010. Am 6. Juli wurde in einem Newsletter bekannt gegeben, dass eine Summe von etwa 5.000 € bei allen drei Mailern offen sei und diese Summe durch zwei Nebenjobs beglichen werden soll.

Zu diesem Zeitpunkt glaubten noch viele an die Seriosität von Bert P., doch diese Hoffnung sollte sich bald zerschlagen, denn Auszahlungen wurden zu diesem Zeitpunkt nicht mehr getätigt. Auf Antworten von Anfragen an die Supportadresse von United-Cashmails.de wurde ebenfalls nicht mehr reagiert. Längere Zeit wurde es dann wieder still um die Mailer, bis am 30. September ein weiterer Newsletter verschickt wurde – Paid4Magazin.de berichtete hier. In diesem war die Rede von Ausständen in Höhe von ca. 6.000 €. Gleichzeitig wurde die Einstellung des Mailversandes angekündigt, um keine weiteren Schulden anzuhäufen. In den folgenden Monaten sollten die Schulden abgebaut werden, den jeweils aktuellen Stand dazu wollte Bert P. jeden Monat den Usern mitteilen. Bis zum heutigen Zeitpunkt sind jedoch weder Informationen zur finanziellen Lage noch Auszahlungen getätigt worden. Anfang 2011 wurden die Mailer dann endgültig abgeschaltet, da die Hostingkosten ebenfalls nicht beglichen worden sind.

Doch nun zum Ablauf des Vollstreckungsverfahren gegen Bert P. bzw. United-Cashmails.de:

Die Auszahlung in Höhe von 4,47 € wurde am 30.10.2010 beantragt. Da nach den in den AGB angegebenen 30 Tagen und einer Zahlungserinnerung an die Supportadresse keine Zahlung getätigt wurde und aufgrund der Situation nicht mehr damit zu rechnen war, wurde die Angelegenheit an einen Anwalt übergeben.

Am 3. Dezember wurde der Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragt, die Zustellung vom Gericht erfolgte am 15. Dezember. Da auf den Mahnbescheid keine Reaktion erfolgte, wurde nach am 27. Dezember der Vollstreckungsbescheid beantragt. Am 10. Januar 2011 lag dieser dann vor und nach Ablauf der Einspruchsfrist am 17. Januar wurde schließlich die Sachpfändung beim Gerichtsvollzieher in Auftrag gegeben.

Exakt einen Monat später erfolgte die Mitteilung, dass Bert P. nicht zur Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erschienen sei. Als Konsequenz daraus wurde durch das zuständige Amtsgericht ein Haftbefehl ausgestellt und am 8. März der Gerichtsvollzieher mit der Verhaftung beauftragt. Am 24. März erfolgte dann die Mitteilung, dass Bert P. unbekannt verzogen sei. Es schien also, als hätte er sich der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bewusst entzogen.

Zur Ermittlung des möglichen Aufenthaltsortes erfolgte eine Abfrage beim Melderegister, durch die schließlich eine neue Adresse bekannt wurde. Somit wurde 31. März der für die neue Adresse zuständige Gerichtsvollzieher mit der Verhaftung beauftragt. Dies brachte dann schließlich den gewünschten Erfolg; Bert P. wurde vom Gerichtsvollzieher angetroffen und hat die Forderung inklusive aller entstandenen Kosten schließlich vollständig beglichen.

Auch wenn dieses Verfahren gut ausging, so bleibt doch der fade Beigeschmack, dass sich solche unseriöse Webmaster durch Untertauchen ihren Zahlungsverpflichtungen entziehen können. Betrachtet man die offene Summe in Höhe von über 5.000 € im Verhältnis zur geringen Summe, die von den Usern über den zivilrechtlichen Weg zur Einziehung gebracht wird, so machen die unseriösen Webmaster durch ihre Abzocke immer noch einen stattlichen Gewinn.

Da aber ein Zivilverfahren im Verhältnis zu den oftmals geringen Auszahlungsbeträgen hohe Kosten verursacht, müssen viele User oftmals das Risiko eines Misserfolges abwähnen. Dabei ist zu beachten, dass in diesem Fall ein Anwalt beauftragt wurde. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Forderung ohne Rechtsbeistand über den zivilrechtlichen Weg einzufordern.

Zur besseren Vorstellung der Kosten eines solchen Vollstreckungsverfahren folgt jetzt noch eine Auflistung der einzelnen Posten, die im bei der Hauptforderung (Auszahlungsbetrag) in Höhe von 4,47 € angefallen sind:

 

Gerichtskosten für Mahnbescheid: 23,00 €

Anwaltskosten für die Vertretung des Antragstellers: 25,00 €

Post- und Telekommunikationspauschale: 5,00 €

Mehrwertsteuer auf 30,00 €: 5,70 €

 

Anwaltskosten für Beauftragung des Vollstreckungsbescheides: 12,50 €

Post- und Telekommunikationspauschale: 2,50 €

Mehrwertsteuer auf 15,00 €: 2,85 €

 

Anwaltskosten für Zwangsvollstreckungsantrag: 10,00 €

Post- und Telekommunikationspauschale: 2,00 €

Mehrwertsteuer auf 12,00 €: 2,28 €

Gerichtsvollzieherkosten bis zum 24. März: 61,00 €

 

Kosten für Melderegisterauskunft: 10,00 €

_________________________________

Gesamtkosten: 161,83 €

 

Vielen Dank für diesen Beitrag an Jonas

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7 KOMMENTARE

  1. @Andrea,

    dann beglückwünsche ich dich, ich meinte auch tatsächlich die gerichtlichen Kosten.

    Gruß
    Andreas 😉

  2. @ Bad_Boy

    Die Auftragserteilung kostet erst mal überhaupt nichts. Die Unkosten für diese außergerichtliche Sache bekommt der Schuldner mit in Rechnung gestellt.
    Es sei denn … siehe hier ganz unten der blaue Satz http://starsofpaid4.de/paidmailer_inkasso.html

    Meine bisherigen 5 Aufträge konnten außergerichtlich erfolgreich abgeschlossen werden. Der 6. Auftrag läuft bereits.

    Die Mehrkosten hätten sich der Schuldner ersparen können, wenn sie gleich ausgezahlt hätten. Zumal es „nur“ Beträge zwischen 1,55 und 6,56 € waren. Ich sehe aber nicht ein, dass ich darauf verzichten soll.

  3. @ ProEGO-Trip

    Ich hab meine Forderungen an united-cashmails und paid4web gleich in einen Auftrag gepackt.

  4. @Andrea
    hast du united-cashmails und paid4web in einem in auftrag gegeben oder einzeln?

  5. Geile Sache, das!!

    So konsequent müssten mehr User vorgehen. Viele machen es nicht, da man erstmal in Vorkasse gehen muss, im Zweifel
    gibt es auch nichts zu holen, hier gab es wohl noch etwas.

    Für den „Spaß“ hätte er bestimmt 10-20 User auszahlen können.

  6. Nachdem ich irgendwann genug von dieser Vertröstungstaktik des Herrn B.P. hatte, habe ich der PNO Inkasso AG einen Auftrag erteilt. Die PNO hat beide Forderungssachen (paid4web.de und united-cashmails.de) erfolgreich für mich abschließen können.

  7. Ja und auf diesen 161 Euro bleibt man sitzen wenn er z.B total Zahlungsunfähig ist gerade das lässt mich immer von einem Mahnbescheid absehen diese Kosten die man vorstrecken muss.

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