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Mittwoch, März 22, 2023

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Selbstjustiz: AGB-Änderung ohne Ankündigung immer beliebter


Meldet man sich als User bei einem Paid4-Dienst an, so akzeptiert mit der Anmeldung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters.
Hier entsteht ein Vertrag, an den sich selbstverständlich beide Parteien – User sowie Betreiber – zu halten haben.

Wenn nun während des laufenden Betriebes eine Änderung der AGB vorgenommen wird – aus welchen Gründen auch immer – die User darüber benachrichtigt werden und diese zum Nachteil des Users ausfällt, so kann jedes Mitglied des betroffenen Dienstes das sogenannte „Sonderkündigungsrecht“ in Anspruch nehmen. Für den User bedeutet dies konkret, dass dieser innerhalb von 14 Tagen den AGB-Änderungen widersprechen kann. Dies ist klar gesetzlich geregelt… (Fernabsatzgesetz (FernAbsG))

Im Falle der rechtsgültigen, fristgerechten Einlegung eines Widerspruchs MUSS der Betreiber des Paid4-Dienstes den betroffenen User, unabhängig vom Kontostand, auszahlen. Der entsprechende Account des Users wird dann gelöscht, da eine Weiterführung unter alten AGB nicht möglich ist. Bei dieser Auszahlung spielt es keine Rolle, ob die Auszahlungsgrenze bereits erreicht wurde oder nicht, selbst wenn nur 10 Cent Guthaben vorhanden sind, MÜSSEN diese ausgezahlt werden!

In den letzten Monaten kommt es nun leider immer häufiger vor dass Administrationen von diversen Paid4-Anbietern, die AGB ohne Ankündigung bzw. ohne die Mitglieder darüber zu informieren, ändern!
Ob dies den Grund hat das Sonderkündigungsrecht und somit einer eventuell sehr großen und nicht umsetzbaren Kündigungs- und Auszahlungswelle, auf nicht legaler Weise, entgegen zu wirken, können nur die betroffenen Betreiber selbst beurteilen.

Ein aktuelles Beispiel für solch einen Fall liefert uns derzeit der Paidmailer Madagascar-Mailer.de, unter der Führung von Rüdiger Schmelzing.
Dieser hat nachweislich seine AGB zum Nachteil der User geändert, doch die User wurden bis heute nicht darüber informiert und somit wurde diesen auch nicht ihr Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
Die User sollten von den AGB-Änderungen also nichts mitbekommen, sie bestenfalls einfach so hinnehmen…

Alte AGB:
5. Auszahlung
Hat das Mitglied die Auszahlungsgrenze von 10,00 Euro erreicht, kann im persönlichen Mitgliedsbereich eine Auszahlung per Paypal oder Bank beantragt werden. Die Auszahlungen werden nach täglicher Überprüfung schnellstmöglich vorgenommen, in der Regel innerhalb von 7 Tagen (jedoch maximal 30 Tage). Für die Versteuerung der Einkünfte ist das Mitglied selbst verantwortlich.

Neue AGB:
5. Auszahlung
Hat das Mitglied die Auszahlungsgrenze von 10,00 Euro erreicht, kann im persönlichen Mitgliedsbereich eine Auszahlung per Paypal oder Bank beantragt werden.
Die Auszahlungen werden nach täglicher Überprüfung schnellstmöglich vorgenommen, in der Regel innerhalb von 7 Tagen (jedoch maximal 30 Tage).Eine Auszahlung erfolgt nur bei einer Bestätigungsrate von 75%,
für beantrage Auszahlungen unter einer Bestätigungsrate von 75% wird automatisch ein Sponsorenaccount des Users angelegt, und das Guthaben kann als Eigenwerbung verbraucht werden.

Für die Versteuerung der Einkünfte ist das Mitglied selbst verantwortlich.

Abgesehen davon dass der Punkt der AGB nicht haltbar ist, da das erklickte Guthaben vom Betreiber nicht einfach auf ein Sposorenkonto gebucht werden darf, nur weil der User nicht so aktiv ist wie der Betreiber es gerne hätte, ist dies ist ein klares Beispiel einer einseitigen Vertragsänderung. Der Betreiber ist in diesem Fall also gesetzlich verpflichtet dem Vertragspartner, also dem User, ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen.

Dies wurde den Usern in diesem Falle verwehrt!
Ein weiterer Teil der neuen AGB von Madagascar-Mailer.de, der in den alten AGB garnicht vorhanden war:

6.1 Zusatz Auszahlung

Verifizierung der Mitgliedschaft

Damit wir eine hohe Qualität beibehalten und Benutzer-Auszahlungen korrekt abrechnen und auch Auszahlen können ist es nötig, dass wir stetig kontrollieren,
ob alle Benutzer ihre korrekte Adresse angegeben haben, und ob sie wirklich nur aus Deutschland, Österreich und der Schweiz stammen.
Dies betrifft alle Mitglieder unserer Dienste.!!!!
Zu diesem Zweck gibt es die Möglichkeit, eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) an uns zu senden, die bescheinigt, dass die im Account angegebenen Daten korrekt sind.
Alternativ kann eine Meldebescheinigungen an uns gesandt werden.
Wir überprüfen die Daten in der Regel binnen 48 Stunden nach Erhalt und entfernen jegliche Kopien anschließend unwiederbringlich.
Wir bieten folgende Möglichkeiten, einen Nachweis zu erbringen.
Dieser muss gut Lesbar enthalten:
– Postalisch korrekte Anschrift
– Vor- und Zuname>/p> – Geburtsdatum
Wir garantieren das wir den Datenschutzrechtlichen Sicherheitsanforderungen (§ 9 BDSG) genügen
Senden Sie Ihre Personalausweiskopie (an nicht Relevanten stellen geschwärzt) oder eine Kopie Ihrer Meldebescheinigung an: per E-Mail:
ruediger_axel@yahoo.de
Verifizierung via Paypal :
Um eine Verifizierung via Paypal zu machen, müssen Sie mir 1 Cent an meine Paypaladresse senden. Somit kann ein Datenabgleich stattfinden. Den 1 Cent bekommen Sie Ihrem Mitgliedskonto wieder gutgeschrieben.
Die Paypaladresse erfahren Sie, in dem Sie sich an den Support wenden.
Es ist wichtig das die Anmeldedaten von Ihrem Paypalkonto(Name und Adresse) mit denen übereinstimmen, die sie auch bei Madagascar-Mailer.de angegeben haben .
Beantragte Auszahlungen von Usern die nicht Verifiziert sind, werden bis zur Klärung des Sachverhalts nicht ausgezahlt, sollte auch nach zweimaliger Aufforderung keine Zusendung der benötigten Daten
erfolgen, wird der Account ohne weitere Verwarnung aus dem System gelöscht, das gilt für alle Account die unter gleichem Namen in unseren Mailern unterhalten werden.

Über diesen Punkt kann man sich sicher streiten. Worüber man sich nicht streiten kann, ist dass auch dieser Punkt der AGB einfach hinzugefügt wurde, ohne den User darüber zu informieren.

Mit diesen Punkten und Fakten lassen wir Sie, lieber Paid4Magazin-Leser, nun allein und möchten Ihnen nur noch ein kurzes Zitat aus einem bekannten Forum mitgeben:
„Viele denken, dass Paid4 immer noch ein Spielplatz ist…“

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6 KOMMENTARE

  1. Markus,

    Beide Argumente sind durchaus plausibel, aber lässt sich der Wohnsitz, wo ja mit Sicherheit auch geklickt wird, nicht per IP feststellen?
    Das mit dem Alter ist natürlich auch so eine Sache, ganz logisch, insbesondere wegen der Erotik und dem Jugendschutz.

    Hatte mich zwar selbst mal arg gegen eine Verifzierung gesträubt, muss aber jetzt eingestehen, dass es wohl keinen anderen Weg mehr gibt, zumal sich Faker doch immer wieder was neues einfallen lassen und die, die unter 16 sind, ist es meist auch gar nicht richtig bewußt was sie da im Grunde tun und welche Konzequenzen es hat falsche Daten anzugeben. Ein falsches Alter anzugeben, ist, soweit ich weiß, kein Kavaliersdelikt mehr.

  2. Desweiteren sollte man auch Anmerken das ein neues Refrally Modul eingebaut wurde, was ich persönlich als Nachteilig empfinde da die jetztigen Zahlen nicht übereinstimmen mit den Zahlen was vorher dort gestanden haben ! Denn wenn ich mich Richtig erinnere hatte ich das doppelte an Refs in der Wertung.

  3. Verifizierung ist ein sehr wichtiges Thema. Es schützt nicht nur gegen Faker, sondern sorgt auch in anderen Aspekten für Rechtssicherheit:
    1. Ich hatte erst kürzlich einen User, der zwar ein Konto in Österreich, aber seinen Wohnsitz in Ungarn hatte. Der hätte sich erst gar nicht anmelden dürfen. Erst als ich den Ausweis wollte, habe ich das rausgekriegt.
    2. Ich hatte drei User, die Auszahlungen beantragt hatten, aber keinen Ausweis vorlegen konnten, weil sie deutlich unter 16 Jahre alt waren. Da wir auch erotische Seiten bewerben, hätten sich auch dies Leute nicht anmelden dürfen.

    Man sieht also: Verifizierung muss sein. Einen ehrlichen User wird das nie stören.

  4. Was genua bringen eigentlich die Dressedaten den Betreibern? eigentlich ist es doch Pfeifegal, wo ich wohne, solange ich meine Pflicht erfülle. Und wenn nicht, kann ich doch immernoch gekündigt werden. Ich sehe da keinen Sinn drin. Aber gut das gehört nicht zum Thema

  5. Wenn ein Betreiber seine AGB zum Nachteil seiner User ändert und dazu diese nicht mal per Newsletter darüber informiert, was seine PFLICHT ist, ist das m.E. nicht nur vom Rechtlichen unzulässig, sonder darüber hinaus noch eine ganz linke Nummer.

    Was soll denn damit bezweckt werden, etwa dass sich solche Betreiber bei einem Vorfall mit den Worten „Lies die AGB bzw. steht unter §/Punkt drinnen“ einfach dann auf diese gewissen Passagen berufen ohne dass der User die Änderung bemerkt hat?

    Wann akzeptiert bzw. nimmt denn ein User die AGB zur Kenntnis … doch nur bei der Registrierung oder eben bei angekündigter Änderung. Kein Mensch liest sich mehrmals die AGB durch um evtl. Änderungen per Zufall herauszufinden. Dies liegt wohl auch nicht in der Pflicht eines Users!

    Zum Punkt Bestätigungsrate ist itfreak12 nichts mehr hinzuzufügen, außer dass hierbei dem User vorgeschrieben wird was mit dem erlangten Guthaben passiert.

    Verifizierung ist so ein zweischneidiges Schwert. Einerseits soll es zwar gegen Faker schützen, aber andererseits ist es doch so, dass jeder Daten für eine AZ angeben muss und die sind doch in jedem Fall existent. Ok, bei Banküberweisung wird kein Namensabgleich bei Kontodaten gemacht, nur ist dieser denn wirklich so relevant und wenn ja, für was? Soll mir mal bitte jemand erklären 😉

    “Viele denken, dass Paid4 immer noch ein Spielplatz ist…”
    Das Zitat ist schon recht gut, nur manchmal kommt schon der Gedanke auf, dass manches Handel einfach nur Berechnung ist

  6. ALso, unabhängig davon, ob die zweite Änderung gerechtferitgt ist, finde ich es einfach nur dummfrech vom Admin, die AGB zu ändern, ohne, dass die Mitglieder informiert werden. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es so schwer ist, einen Newsletter zu versenden.
    Weiterhin kann es nicht sein, dass nicht so aktive Mitglieder keine Auszahlung in diesem Sinne erhalten. Sowas kann einfach nicht angehen. Ich möchte mal erleben, dass ein Chef in einem Einkaufsmarkt zu sieene Angestellten sagt: „Tja, diesen Monat hatten Sie ja nicht so viele Kunden, sie kriegen kein Gehalt, können sich aber hier im Markt was aussuchen“. Das kann nicht rechtens sein. Zumindestens nicht, wenn es nicht vorher so vereinbart wurde.

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