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Sonntag, März 26, 2023

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Paidmailer zahlt nicht aus – Was tun?

Forderung
Leider kommt es immer häufiger vor dass Paidmailer mit großen Tönen beworben werden, sich sehr viele User mit der Hoffnung auf überdurchschnittlich hohe Verdienste dort anmelden und dann nach einiger Zeit die Auszahlungen eingestellt werden. Das ist für die User nicht nur frustrierend – dieses Handeln ist einfach Betrug.
Sie als User haben für Ihre Auszahlung geklickt, meist über einen längeren Zeitraum und haben ggf. sogar an Bonusaktionen teilgenommen. Nun sollen Sie das Geld einfach abschreiben, weil der entsprechende Paidmailer-Betreiber keine Lust hat Ihre Auszahlung vorzunehmen?
Es geht jährlich um mehrere Tausend Euro die den Paid4-Usern veruntreut werden.

Doch das muss nicht sein!

Nehmen Sie Ihr Recht in Anspruch! Sorgen Sie dafür dass der betrügende Paidmailer auszahlt und zwar so schnell wie möglich!!
Mit Ihrer Anmeldung sind nicht nur Sie als User, sondern auch der Paidmaier-Betreiber einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen. Somit haben sich beide Seiten daran zu halten. Der Betreiber muss Sie also auszahlen, das ist Fakt und rechtlich auch nicht anfechtbar.

Welche Möglichkeiten haben Sie?
– Sie können selbst ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten
oder
– Sie beauftragen ein Inkasso-Büro welches für Sie die Arbeiten erledigt. Kosten entstehen Ihnen bei der Auftragsvergabe keine!

Rechnung überfälligBevor Sie einen dieser beiden Wege gehen, sollten Sie 1. die AGB des jeweiligen Paid4-Dienstes prüfen um sicher zu gehen dass der Betreiber sich tatsächlich in Verzug befindet und 2. ist es evtl. ganz sinnvoll dem entsprechenden Betreiber selbst erstmal eine Zahlungserinnerung und bei Nichtbeachtung 1-2 Mahnungen zukommen zu lassen.

So kann Ihre Zahlungserinnerung aussehen:

Sehr geerhte(r) Herr/Frau xxx,

im heutigen Geschäftsleben hat man „viel um die Ohren“ und muss an eine Menge Dinge gleichzeitig denken. Dass einem dabei mal etwas entgehen kann ist ganz natürlich.
Sehen Sie es mir daher bitte nach, wenn ich Sie heute daran erinnere, dass meine Auszahlungsanforderung in Höhe von xx,xx€ vom xx.xx.xxxx zur Zahlung fällig ist.

Sollten Sie die Auszahlung bereits vorgenommen haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos, anderenfalls freue ich mich innerhalb der nächsten Tage meine Auszahlung von Ihnen zu erhalten.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und freue mich bald von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Sollte der Betreiber auf Ihre Zahlungserinnerung nicht reagieren, so scheuen Sie sich nicht davor ihn anzumahnen.
Ihre Mahnung an den „Schuldner“ kann so aussehen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

trotz meiner Zahlungs-Erinnerung vom xx.xx.xxxx (Datum der ersten Zahlungserinnerung) ist meine Auszahlungsanforderung vom xx.xx.xxx immer noch nicht bearbeitet bzw. beglichen worden.

Ich unternehme hiermit den letzten Versuch, Sie zur Durchführung der Auszahlung zu bewegen.
Zahlen Sie bitten den Gesamtbetrag in Höhe von xx,xx€ bis zum xx.xx.xxxx (ca. 10 Tage) auf folgendes Bankkonto/PayPal-Konto:

KtoInhaber: xxxxxxxxxxxxxxxxx
Bank: xxxxxxxxxxxxxxxx
BLZ: xxxxxxxxxxxxxxxxx
KtoNr: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

PayPal: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Sollte der angemahnte Betrag nicht fristgerecht bei mir eingehen, werde ich ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren einleiten bzw. ein Inkasso-Unternehmen mit der Einforderung meiner Ansprüche beauftragen, wodurch erhebliche Mehrkosten auf Sie zukommen werden.

Ich würde diesen Schritt bedauern und hoffe aus diesem Grund auf Ihre Einsicht.

Mit freundlichen Grüßen

Sollte der Schuldner weder auf Ihre Zahlungserinnerung noch auf Ihre Mahnung reagieren, so sollten Sie nun einen der oben genannten Schritte wählen um an Ihr Geld zu kommen.

Methode 1: Mahnverfahren einleiten (Schritt-für-Schritt-Anleitung):

Mahnung-Vollstreckung
– Bevor Sie loslegen, sichern Sie Ihre Daten! Erstellen Sie Screenshots von Ihrer Statistik bei dem Paidmailer, Ihrem Kontostand etc., denn oftmals fühlen sich Paidmailer-Betreiber dazu gedrängt Accounts zu löschen, sobald ein User auf sein Recht pocht und dies gegen sie Vorstellung des Betreibers geht.
Auch von dem Impressum sollte ein Screenshot angefertigt werden!

– Jetzt besorgen Sie sich einen „gerichtlichen Mahnbescheid“. Sie können diesen Mahnbescheid online ausfüllen, diesen nach dem Ausfüllen ausdrucken und an das zuständige Mahngericht senden.
Der KLICK zum Online-Mahnbescheid zum ausfüllen und ausdrucken
Wenn Sie beim Ausfüllen unsicher sind, dann erhalten Sie hier unkompliziert Hilfe, direkt online: Ausfüll-Hilfe zum Online-Mahnbescheid

– Sie haben den Mahnbescheid fertig ausgefüllt, unterschrieben und ausgedruckt? Dann per Post an das in Ihrem Bundesland zuständige Mahngericht. Welches Mahngericht für Sie, in Ihrem Bundesland, zuständig ist, erfahren Sie HIER
Dort geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und Ihren Wohnort ein und schon erhalten Sie die benötigte Info.

– Nach wenigen Tagen sollten Sie nun per Post die Eingangsbestätigung Ihres Mahnbescheides von Ihrem Mahngericht erhalten. Jetzt unbedingt nochmal alles auf Korrektheit prüfen.
In diesem Schreiben erhalten Sie auch die Bestätigung dass gegen den Schuldner das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wurde.

– Als Gebühr für diesen Mahnbescheid, fordert das Mahngericht von Ihnen 32 €, die im Nachhinein natürlich Ihrem Schuldner in Rechnung gestellt wird. Diese Gebühr unbedingt schnellstmöglich überweisen um keine Zeit zu verlieren. Ein Überweisungsträger liegt meist bereits bei.

– Mit eintreffen des Mahnbescheids beim Schuldner, hat dieser nun 2 Wochen Zeit gegen diesen Widerspruch einzulegen. Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, so wird ein sogenannter Vollstreckungsbescheid erwirkt.
Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, bleibt Ihnen kein anderer Weg, als ein Verfahren vor Gericht anzustreben, um an Ihr Geld zu kommen. Sie müssen ein solches Gerichtsverfahren nicht eröffnen, unterlassen Sie dies, verlieren Sie aber auch Ihren Anspruch aus dem Mahnverfahren.

– Hat der Schuldner keinen Widerspruch eingelegt, können Sie den sogenannten Vollstreckungsbescheid ausfüllen – den Sie bereits von Ihrem Mahngericht per Post erhalten haben sollten – und an das Mahngericht senden. Auch hier hat der Schuldner 2 Wochen Zeit gegen diesen Vollstreckungsbescheid Widerspruch einzulegen. Auch hier bleibt Ihnen im Falle des Widerspruchs nur das Gerichtsverfahren übrig, um an Ihr Geld zu kommen. Legt er auch hier keinen Widerspruch ein, erhalten Sie vom Mahngericht einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner, der Ihnen erlaubt, gegen den Schuldner zu vollstrecken.

Info:
Für das gerichtliche Mahnverfahren benötigen Sie keinen Anwalt, mit unserer Anleitung schaffen Sie das auch problemlos ohne einen Anwalt.
Das Mahnverfahren selbst sollte für Sie nicht mehr als 32 € Kosten (inkl. Mahnbescheid, Porto etc.). Sie müssen allerdings nur in Vorleistung treten, denn die Kosten werden im Nachhinein auch Ihrem Schuldner in Rechnung gestellt.

Methode 2: Forderung an Inkasso-Büro abtreten.

Inkasso drohen
Leider trauen sich nochimmer viele Geschädigte User nicht selbst ein Mahnverfahren einzuleiten.
In diesem Fall können Sie Ihre Forderung auch professionell einfordern lassen und ein Inkasso-Büro damit beauftragen Ihre Auszahlungsanforderung durchzusetzen.

PNO Inkasso AGEinen Namen im Bereich Paid4 hat sich das Unternehmen Collectia GmbH (ehem. PNO Inkasso AG) gemacht, welches bereits mehrfach erfolgreich die Forderungen div. User durchsetzen konnte und welches wir Ihnen hier empfehlen möchten.

– Zuerst füllen Sie das Antragsformular der PNO Inkasso AG aus, welches Sie hier erhalten.
Geben Sie Ihre persönlichen Daten korrekt ein, inkl. der Bankverbdinung auf welche nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens das Geld überwiesen werden soll.
Wichtig: Als Privatperson sind Sie im Normalfall nicht vorsteuerabzugsberechtigt! Dies korrekt angeben, da die PNO Inkasso AG ansonsten bei der Abrechnung von Ihrem Forderungsbetrag die MwSt. (19%) abzieht! Jetzt geben Sie die Daten des Schuldners sowie genaue Angaben zur Forderung (Betrag, Datum der Auszahlungsforderung) ein. Dabei muss jede Auszahlungsanforderung einzeln als Auftrag gemacht werden, da ja jeweils die Verzugszinsen berechnet werden.

– Haben Sie alle Daten korrekt eingegeben und nochmals überprüft, senden Sie das Formular ab. Die PNO Inkasso AG wird nun den Antrag prüfen und im Normalfall innerhalb von 24 Stunden Bescheid geben, dass der Antrag angenommen wurde und sich die PNO Inkasso AG der Sache annimmt.

– Nun können Sie lediglich warten. Die PNO Inkasso AG wird sich nun mit dem Schuldner in Verbindung setzen und ggf. Mahnbescheide versenden. Per Mail werden Sie stets auf dem Laufenden gehalten, falls es Neuigkeiten gibt. In Ihrem eigenen Account, der automatisch für Sie nach Antragsstellung eingerichtet wird, können Sie den Verfahrensverlauf verfolgen.

Hinweis:
Sobald die Forderung an das Inkasso-Büro übergeben worden ist, dürfen Sie die Forderung nicht selbst weiter bearbeiten (z.B. eine Zahlungsaufforderung an den Schuldner schicken) oder bearbeiten lassen (durch einen Anwalt o.ä.).
Sollten Sie nach Auftragsübergabe eine Zahlung vom Schuldner erhalten, so muss PNO darüber sofort unterricht werden. Sollte dies nicht geschehen, werden Ihnen die Mehrkosten auferlegt.

– Bei erfolgreichem Abschluss des Verfahrens erhalten Sie nach einigen Wochen eine zusätzliche Benachrichtigung per Post sowie den Forderungsbetrag per Banküberweisung auf das angegebene Konto überwiesen.

Sollte der Betreiber neben der Hauptforderung noch Accountguthaben an PNO überweisen und danach den Account löschen, so wird das Guthaben einbehalten, da es nicht zur Hauptforderung gehört.
Sollte der Schuldner nicht alles auf einmal zahlen oder zahlen können, so wird die Zahlung gemäß §367 BGB zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

Wir hoffen hiermit vielen geschädigten helfen zu können ihr Geld doch noch zu erhalten.
Nur wenn Sie als User rigeros gegen solche Machenschaften vorgehen, wird es für Betrüger im Paid4 immer schwerer!
Als Grundlage für diese Anleitungen haben wir die Ausführungen von StarsofPaid4.de genutzt. Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle an Thomas Wallner, Betreiber von StarsofPaid4.de

WICHTIG:
Diese Anleitungen etc. sind KEINE Rechtsberatung! Sie dienen lediglich der Orientierung und der Information was Sie als Geschädigter eines betrügerischen Paidmailers tun können, um an Ihr Geld zu gelangen.

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17 KOMMENTARE

  1. Hallo,

    ich finde das man sich erstmal über die Paidmailer informieren sollte welche Seriös sind und ob die auch wirklich Auszahlen und und…

    Die die nicht auszahlen bei denen melde ich mich nicht an. Fertig!

  2. An der Terminologie sollte vielleicht noch ein bisschen gearbeitet werden, denn so ist der Artikel nicht ganz korrekt…

  3. Guter Artikel, einige Paidmailer verschwanden die letzte Zeit und das heimlich. Das es keiner Bemerkte, erlebte in der Klamm Szene immer wieder das es dort Admins gibt die selber gegen Klamm geschossen haben, und dann in Verzug kamen.
    Auf einmal ging der Webserver nicht mehr, dann war die Seite weg.
    Kein NL, Spurlos verschwunden. Keine Reaktion.

    Schade das es immer noch solche Webbis da draußen gibt…

  4. Jatzt weiss ich wenn ich mal nicht ausbezahlt werde welche Seite ich vorbeischauen kann. Sehr schöner Beitrag mit den genauen Erklärungen!

  5. immer wieder erschreckend, wieviele unseriöse Anbieter in diesen Gefilden im Internet herumschwirren – das Schlimme: Igendwann verschwinden Sie vom Erdboden, die Nicht-Auszahlung wird vergessen und an deren Stelle tritt ein neuer Anbieter. Und schon geht das Spiel wieder von vorne los…

  6. Das ist mal schön strukturiert beschrieben, wie man sich in solchen Fällen verhalten und wehren kann. Toller Beitrag!

  7. Hallo,

    nach dem ich die kostbaren Beiträge gelesen habe, ist mir der Spaß mit earnstar vergangen. Aber ich wollte halt auf mein Geld nicht verzichten, da habe ich der Geschäftsführerin, den ersten Brief, der hier vorgestellt wurde per Post geschickt und anschließend noch einmal an die Buchhaltung mit dem Verweis, dass die Geschäftsführung diesen per Post bekommen hat. Was soll ich Euch sagen, binnen 2 Tagen hatte ich das Geld auf meinem Konto. Am 16.02.2012 überwiesen und am 17.02.2012 verbucht. Dann denke ich immer warum nicht gleich so, geht doch.

  8. Danke für den sehr hilfreichen Artikel, leider kommt es immer noch vor, dass einige Paidmailer nicht auszahlen. Ich rate daher jedem Einsteiger, sich zu Beginn erst einmal bei den etablierten Paidmailern anzumelden. Die, die bereits über Jahre hinweg seriös gewirtschaftet haben und regelmäßig auszahlen. Denn dann minimiert man die Chancen eines Totalverlusts. Die Paid4-Szene ist dabei sich zu professionalisieren, trotzdem gibt es noch zu viele Amateure, die glauben mit einem 10 Euro Script von Ebay loslegen zu können…

  9. ja, du hast Recht ich.wer.sonst. Ich bin zu blöd. Ich habe davon keine Ahnung. Deshalb habe ich gehofft hier ein wenig Hilfe zu erhalten. Aber wohl kaum.

    Also werde ich meine Forderungen, die sich weit über 100 Euro belaufen den Betreibern schenken. Die werden sich freuen.

    Vielen Dank für euer aller Verständnis und der absoluten Hilfe.

  10. @Gaby oder besser manfred
    wen willst du hier eigentlich für blöd verkaufen. wenn ihr keine ahnung von viralem marketing (oder parasitärem wie es besser passt) habt, muss man sich nicht wundern, dass jemand einfach mal nachrecherchiert, sich euer impressum anschaut und feststellt, dass man da gutes geld mit einer abmahnung verdienen kann.

    wer im übrigen zu blöd ist, ein impressum nach den gesetzlichen vorschriften zu erstellen, dem vertraue ich bestimmt nicht meine forderungen an.

  11. ich glaube, hier hat mich jemand missverstanden. Ich möchte nur mal wissen, ob jemand mit dem inkasso-billiger.de seine Erfahrung gemacht haben.

    Denn diverse Paidmailer sind im Verzug und ich weiß noch nicht so Recht, an wen ich mich wenden soll. Was effektiver ist. Anwalt, Inkassobüro oder….

    Gruß Gaby

  12. Hallo,
    hat jemand schon Erfahrungen mit http://www.gsgi.de, auch bekannt unter http://www.inkasso-billiger.de, gemacht?

    * keine Anwaltshonorare
    * keinen Jahresbeitrag
    * keine Erfolgsprovision
    * keine Nichterfolgsprovision
    * nur 5 € Beratungsgebühr
    * nur die Auslagen des Anwalts,

    AGB:http://inkasso-billiger.de/PDF/AGB%20GSGi%20%20%208.1.2010.pdf

    Hört sich alles gut an, aber vielleicht zu gut.

    Dieses Unternehmen soll sich angeblich, so wurde mir das heute vom Geschäftsführer Herr Schmidt gesagt, durch die eigens programmierte Anwaltssoftware bzw. durch die von den Anwälten bezahlten Lizenzen, finanzieren.

    Gruß Gaby

  13. was ist denn wenn der betreiber aufeinmal nicht wieder erreichtbar ist,ich kann die vorrige adresse anklicken wie ich will da kommt nur error….der mailer heißt tigermailer.de

  14. Das ist ja mal für unwissende sehr interessant zu erfahren, denn nicht jede Paid4-User weiss wie er mit solchen Diensten zu verfahren hat!

  15. man sollte da immer kosten-nutzen verlgeichen. wer auf 2 euro wartet und 3 Mahnungen für 1.65 schickt…

    dann sind wir nämlich beim mahnbescheid. soll ja durchaus leute geben, die sich davon nicht beeindrucken lassen. selbst wenn wir dann beim gerichtsvollzieher sind, heißt das noch lange nichts.

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