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Sonntag, März 26, 2023

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Paid4 gewerbepflichtig für Webmaster, Reggerbetreiber, Refjäger und User?


Wieder möchten wir heute ein Thema ansprechen, über welches nicht nur viel Unklarheit herrscht, sondern bei dem auch die Meinungen klar auseinander gehen.

Bisher stritten sich die Gemüter darüber, ob nun der gesamte Paid4-Bereich für Alle Beteiligten gewerbepflichtig ist oder nicht, oder ob gewisse Unterschiede dabei zu machen sind in Neben- oder Haupteinkünfte, zwecks den Gesamtverdienstes übers Jahr gerechnet.

Ein Jeder, egal ob Webmaster, Autoreggerbetreiber, Refjäger oder User, handelt zunächst gewinnorientiert, da dieser ja verdienen möchte. Doch wie verhält es sich mit steuerlichen und gewerblichen Verhältnissen?

Bleiben wir zunächst beim Webmaster: Jedem dürfte klar sein, dass ein Webmaster eines Paid4-Dienstes, egal ob Netzwerk, Paidmailer oder Mailtauscher ein Gewerbe anmelden MUSS, da er einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Hierbei ist es völlig unerheblich ob es sich dabei um eine Neben- oder Haupttätigkeit handelt.
Auch spielt es keine Rolle, was am Jahresende an Gewinn erzielt wurde, da der Gesamtumsatz zählt.

Nach der Gewerbeanmeldung bei Ihrem hiesigen Gewerbeamt (Stadt- oder Gemeindeverwaltung), erfolgt von diesem eine Meldung beim zuständigen Finanzamt, welche auf Grund Ihrer Umsatzangaben eine Einteilung unter Kleingewerbe (§ 19, Umsatzsteuerbefreit) oder umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe vornimmt. Beim Kleingewerbe darf im ersten Jahr der Umsatz 17.500 Euro und im zweiten Jahr 50.000 Euro nicht übersteigen.

Bei einem Autoreggerbetreiber, welcher meist Refjäger ist, verhält es sich nicht anders wie bei einem Webmaster, da auch dieser Ein- und Ausgaben hat, sei es durch Refgewinnung, Werbeplatzvermietung und/oder Werbebuchungen bei diversen Paid4-Diensten incl. Werbenetzwerke.

Zu der unumstrittenen und brisantesten Person gehört wohl der User selbst, da hier wohl kaum jemand weiß, ob dieser in einem Art Arbeitverhältnis steht, Verbraucher ist oder gar als selbstständige Person zählt.
Sicher, man könnte den User in die Kategorie „Arbeitnehmer“ zuordnen, aber besteht hier wirklich ein Arbeitsverhältnis? Nein, dies besteht nicht, da der Webmaster nicht als Arbeitgeber zählt, denn sonst müsste jeder User eine Lohnsteuerkarte bei diesem einreichen oder beispielsweise auf Minijobbasis angemeldet werden, was wiederum Abgaben von dem Betreiber an die Bundesknappschaft bedeuten würde.

Wie sieht es mit Verbraucher aus? Im Grunde ja, weil jeder User durch Paidmails unterschiedliche Werbebotschaften erhält.
Dennoch trifft auch dies vermutlich nicht zu, da jede Paidmail durch Punkte vergütet wird, welche in einen Eurobetrag umgerechnet wird, womit wir wieder beim Verdienen sind.

Auch wenn es nun nicht jedem gefällt, aber ein jeder User zählt wohl als selbstständige Person und ist somit theoretisch auch gewerbepflichtig. Hierbei zählt nicht in welcher Höhe die Gesamtsumme das verdiente Guthaben beträgt, sondern Fakt ist, dass wer eine Rechnung ausstellt, gewerbepflichtig ist. Ein Auszahlungsantrag bei einem Paidmailer/Netzwerk ist einer Rechnungsausstellung gleichzusetzen.

Dies sind Einnahmen, die unter anderem beim zuständigen Finanzamt in der Steuererklärung mit angegeben werden müssen. Ebenso müssen Werbebuchungen bei Paidmailern oder Netzwerken als Ausgaben angegeben werden.

Grundlegend kann jedem User, Autoreggerbetreiber, Refjäger und Webmaster nahe gelegt werden, eine bis ins kleinste Detail aufgeführte Buchführung zu führen um alle Ein- und Ausgaben aufzulisten und notfalls belegen zu können.
Dies gilt selbstverständlich auch für Minderjährige, jedoch sind hierbei ein paar grundlegende Faktoren wichtig. Zum einen dürfen Minderjährige zwar sogenannte Taschengeldgeschäfte tätigen, aber im Falle eines Gewerbes sieht der Gesetzgeber hier eine von Dauer mit gewinnorientierte Tätigkeit vor. Zum anderen bedarf es der Zustimmung der Eltern und des Vormundschaftsgerichts, welches die Fähigkeiten und Kenntnisse genauestens prüft.

Weitere Informationen hierzu erhalten sie unter folgendem Link: Gewerbe-anmelden.info

Die Kosten für einen Gewerbeschein (Gewerbe-Anmeldung) betragen hier in Deutschland zwischen 15 und 65 Euro.

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7 KOMMENTARE

  1. Beim Kleingewerbe darf im ersten Jahr der Umsatz 17.500 Euro und im zweiten Jahr 50.000 Euro nicht übersteigen.
    Wäre eventuell ne gute Sache wenn man dazuschreibt das dies für Deutschlang gilt, gibt ja auch „Paid4ler“ die nicht von da sind 😉

  2. Auch wenn es nun nicht jedem gefällt, aber ein jeder User zählt wohl als selbstständige Person und ist somit theoretisch auch gewerbepflichtig. Hierbei zählt nicht in welcher Höhe die Gesamtsumme das verdiente Guthaben beträgt, sondern Fakt ist, dass wer eine Rechnung ausstellt, gewerbepflichtig ist. Ein Auszahlungsantrag bei einem Paidmailer/Netzwerk ist einer Rechnungsausstellung gleichzusetzen.

    Fakt ist doch, das ich den Gewerbeschein nur brauche, wenn ich mich selbstständig machen will. Aber von 5 Euro pro Monat Verdienst durch Mails klicken kann ich doch meinen Lebensunterhalt nicht tilgen. Bin ich dann trotzdem selbstständig? Ist es nicht eher so: Am Ende des Jahres wird der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit (Einnahmen als User) ermittelt und in der Anlage GSE zu Einkommensteuer erklärt.

  3. StarsofPaid4 hat recht.
    In diesem Bericht geht es um die Information, um die Aufklärung und nicht darum Konsequenzen für die herbei zu führen, die ggf. anders handeln, sprich vllt kein Gewerbe angemeldet haben.
    Das wird jeder selbst entscheiden müssen.

    Also bei manchen Kommentaren die man hier im Magazin liest, muss man sich echt fragen ob die Leser überhaupt wirklich lesen und verstehen können, sorry.

    Aber ein Kompliment an P4M! Ich finde es toll dass ihr Themen ansprecht, die sonst scheinbar nicht so gerne aufgegriffen werden! Macht weiter so!

  4. @ hari, vom Verhaften war und ist ja wohl nicht die Rede, sondern nur davon, wie die gesetzliche Lage es vorsieht! Es wird auch niemand verhaftet, wenn er mit dem Auto statt vorgeschriebenen 30 km/h mit 40 km/h unterwegs ist. Trotzdem ist es nicht in Ordnung schneller zu fahren

  5. Wenn jeder User im Paid4 ein gewerbe anmelden müßte
    könntet ihr alle bald zusperren
    zwecks verdienten 50 Euro im Monat wird wohl
    keiner verhaftet

  6. Wunderbar, der Artikel ist wirklich gut! Die Frage steht ja schon seit Jahren in jedem 2. Forum und jeder spekuliert nur drumherum aber keiner wusste es nun so genau. Wo habt Ihr denn die Infos her? 🙂

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