Bereits im Oktober 2011 ging auf Grund eines Urteil vom LG Aschaffenburg von 12.08.2011 (Az.: 2 HK O 54/11) mehrfach durch die Medien, dass auch ein Impressum für Sozial-Media-Kanälen ratsam ist, wie beispielsweise Facebook wenn die angegebene Webseite gewerblich genutzt wird.
Wir berichteten in einem uns von der IT-Recht Kanzlei zur Verfügung gestellten Artikel unter Impressumspflicht für geschäftlich genutzte Social-Media-Kanäle wie z.B. Facebook.
Ein einfaches wäre bei Info auf „Bearbeiten“ klicken und den Link des Impressum zusätzlich zu der Haupt-URL der Webseite einzugeben. Doch leider ist dies dem nicht genüge getan, so dass eine Unterseite (Tab/Reiter) erstellt werden sollte.
Facebook selbst bietet hierfür keine Option, jedoch sind auf Facebook selbst diverse kostenlose Apps unterschiedlicher Anbieter verfügbar.
Wir haben uns für die App „Free TABMAKER Tabs“ von 247GRAD entschieden, da zum einen keine Programmierkenntnisse erforderlich sind, das Icon entsprechend durch „§“ gestaltet ist und zudem das Impressum mit dem Generator von eRecht24 problemlos erstellt werden kann.
Dass der zusätzliche Tab/Reiter auf der Fanpage integriert werden kann, ist lediglich ein Klick auf den „Gefällt mir“-Button nötig und die entsprechende Datenschutzerklärung zu akzeptieren.
Zumindest sollte mit dieser Option jeder Betreiber bzw. Admin einer gewerblichen Facebook-Fanpage auf der sicheren Seite sich befinden.
Sollten weitere Möglichkeiten bekannt sein, einen Tab/Reiter hinzuzufügen durch Apps, können diese hier gerne durch einen Kommentar mitgeteilt werden. Diese werden im Anschluss als Update hier im Artikel eingefügt. Vielen Dank.
Update 22.02.2012:
In einem Artikel der IT-Recht Kanzlei informiert und empfieht diese ebenfalls über die Impressumspflicht auf Facebook-Fanpages. Auf der eigenen Fanpage der Kanzlei wird unterdessen das Tool Impressum-Generator angeboten, welches gleichzeitig einen Tab/Reiter miterstellt.