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Mittwoch, März 22, 2023

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Bezahltes Liken bald Geschichte ?

© napatta – Fotolia.com

Ein „Gefällt mir“ hier, ein „Gefällt mir“ da – ein Anbieter hier, ein Anbieter dort – so entstand im letzten Jahr ein wahrer Boom der Fanvermittler und -händler, welcher bis heute anhält .. noch.

Im deutschsprachigen Raum setzten sich neben fanSlave, gefolgt von FanDealer und Facebooktausch einige weitere mehr oder weniger kleinere bis größere Social-Media-Anbieter durch.

Nach wie vor gilt jedoch der Fankauf/-verkauf als recht umstritten, sowohl aus rechtlicher Sicht, als auch im Hinblick auf die Qualität der Fans.

Einerseits sehen Fanvermittler durch das Anbieten von Fans einen gewissen Anstupser zur natürlichen Weiterverbreitung der geliketen Fanpages, da sich die Reichweite binnen kürzester Zeit erhöht und so eventuell auf natürliche Fans gehofft werden kann.

Andererseits sehen Gegner dieses Fangewinnung genau darin ein Problem, denn ein wahrer Fan interessiert sich nicht ob er fürs Liken bezahlt wird oder nicht – dieser liket weil die Website und dazu gehörige Facebook-Fanpage mit Neuigkeiten, Angeboten ect. im eigenen Newsfeed interessiert.

Ein weiterer Punkt ist, dass der Newsfeed derart überschwemmt wird, dass durch die Masse an Statusmeldungen der geliketen Fanpages interessantes dadurch verloren geht.

Facebook selbst hatte diese „unnatürliche“ Fangewinnung bisher geduldet bzw. keine größeren Vorkehrungsmaßnahmen ergriffen, schreibt jedoch in den Nutzungsbedingungen vor, dass das eigene Konto nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden darf:

4. Registrierung und Sicherheit der Konten

  1. 4. Du wirst deine persönliche Chronik nicht für kommerzielle Zwecke verwenden (wie beispielsweise durch    den Verkauf deiner Statusmeldung an Werbetreibende).

Bereits im letzten Jahr ging Facebook gegen zu viele Likes vor, in dem Profile mit einer Likeblockade abgestraft wurde, gleiches wurde unter anderem bei „Massen“-Freundschaftsanfragen praktiziert und ein Sperre verhängt.

Nun hat Facebook Security dahingehend einen weiteren Schritt vollzogen und gab letzten Freitag Verbesserungen auf der eigenen Fanpage bekannt.

Diese Veränderung wird demnach Zufolge haben, dass Fanseiten mit Verlusten zu rechnen haben und zudem, dass ein Kauf von Fans eindeutig nie gestattet war und ist.

On average, less than 1% of Likes on any given Page will be removed, providing they and their affiliates have been abiding by our terms. These newly improved automated efforts will remove those Likes gained by malware, compromised accounts, deceived users, or purchased bulk Likes. While we have always had dedicated protections against each of these threats on Facebook, these improved systems have been specifically configured to identify and take action against suspicious Likes.

 

To be clear, we do not and have never permitted the purchase or sale of Facebook Likes as we only want people connecting to the Pages and brands with whom they have chosen to connect. Beyond the need to maintain authentic relationships on Facebook, these third-party vendors often attempt to use malware or other forms of deception to generate fraudulent Likes, which is harmful to all users and the internet as a whole.

Inwieweit sich die Veränderung künftig auf diesen Social-Media-Bereich und deren Nutzer – Fanpage-Betreiber, Fanvermittler und User – auswirken wird und somit auch dessen Verdienstmöglichkeiten, bleibt derzeit noch abzuwarten.

Fanpages mit natürlicher Fangewinnung werden den Verlust sicherlich kaum mit Einbußen durch entfernte Likes seitens Facebook zu spüren gekommen.

 

Update 10.09.2012:

Passend ein Bericht mit Video „Gekaufte Likes: 1000 Facebook Freunde für kleines Geld!“ von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke aus Köln mit der rechtlichen Sichtweise.

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4 KOMMENTARE

  1. @Micha,

    da hast du grundsätzlich Recht, da Anwälte immer nur ihre Meinung auf ihren Seiten mitteilen, mit dieser Meinung seht er aber nicht alleine, sie ist auch gar nicht so relevant.

    Wichtig ist, was Facebook selbst denkt, Gedanken machen sie sich wohl darüber.

    Nebenbei, du sprichst vom „Kollegen Solmecke,“ ist das dein Sktatbruder oder bist du auch Anwalt, und warum gibst du dann nicht deinen Namen mit Link an?

    Anwälte haben ja nicht so viele Möglichkeiten, legal zu werben, dann auch noch kostenlos, das sollte man doch ausnutzen!

  2. Rechtsanwalt Christian Solmecke gibt in dem Video nur seine persönliche Meinung zu gekauften Fans wieder. Gekaufte Facebook Fans könnte man aus wettbewerblichen Gründen nur abmahnen, wenn man einen Gefällt mir Klick einer positiven Bewertung im Internet – beispielsweise einer Rezension auf Amazon – gleichsetz. Da es zu diesem Thema KEINE Rechtssprechung gibt und es auch mehr als fraglich ist, dass ein Gericht einen simplen Gefällt mir Klick mit einer positiven Rezension auf Amazon, also einer per Hand geschriebenen Empfehlung gleichsetzt, darf man die Ausführungen des Kollegen Solmecke getrost ignorieren. Da das Thema momentan enorm in den Medien gepusht wird, zielt das Video von Solmecke wohl einzig und allein darauf ab möglichst viele Firmen zu verunsichern und über den eignen YouTube Kanal (hat immerhin über 15.000 Abonnenten) neue Kunden für die Kanzlei zu gewinnen.

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